Zurück   SpeedMeter.de / speed.io Forum > Erfahrungen mit Anbietern > United Internet (1&1/GMX/Schlund)
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 17.03.2006, 13:46   #1 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2006
Beiträge: 3
Standard 1 und 1 / Kündigung bei Umzug

Hallo,

ich werde demnächst umziehen. In meiner neuen Wohnung möchte ich allerdings nicht mit 1 und 1 , sondern zu Arcor oder Kabel BW surfen. In der neuen WOhnung wird also kein Telekom Anschluss vorhanden sein.

Meine Frage: Kann ich meinen Vertrag mit 1 und 1 der offiziell noch bis zum April 2007 läuft bei einem Umzug kündigen (wichtiger Kündigungsgrund).

1 und 1 hat mir auf meine Frage nur mitgeteilt, dass Sie sich für mich und meine neue Wohnung freuen und mir deshalb 100 EUR Bereitstellungsgebühren abbuchen wollen. Ich soll mich zudem gefälligst auch noch bei der Telekom anmelden, die weitere Gebühren (als Begrüßungsgeschenk) für mich bereithält.

Wäre super wenn mir jemand helfen könnte!!

Grüße
Holle 23 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 14:15   #2 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2006
Ort: wilder s?den
Beiträge: 11
bugs eine Nachricht über Yahoo! schicken
Cool

hallole..
da haste schlechte karten...das ist halt der nachteil bei den zeitlich befristet abgeschlossenen verträgen:

7.6
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

7.7
Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für 1&1 insbesondere dann vor, wenn der Kunde bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 5.1, 5.3, 5.4, 5.6 oder 8.1 geregelten Pflichten verstößt, trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 5.4 geregelten Anforderungen genügen oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.8
Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.


wenn du keine triftigen gründe gegen 1&1 geltend machen kannst, hilft dir eigentlich nur, sämtliche zahlungen und mahnungen von 1&1 ab sofort zu ignorieren. wenn dir die mahnungen keine grauen haare bereiten, biste deinen vertrag in 3 monaten los...1&1 kündigt dir bei zahlungsverzug relativ schnell aus "wichtigem grund"
grüßle bugs
bugs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 14:23   #3 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2006
Beiträge: 3
Standard Graue Haare

Hallo !

für die grauen Haare benötige ich 1 und 1 auch nicht. Die kommen auch so!

Trotz der grauen Haare!

Vielen Dank

Holle
Holle 23 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 14:32   #4 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2006
Beiträge: 3
Standard 75%

Eine Frage hät ich noch!

Die eventuell auf die 75% der monatlichen Grundentgelte erhobenen Strafgebühren. Beziehen die sich auf den Grundgebührvon 9,99 (ohne MwSt) oder den Preis inclusive des 1 und 1 DSL Anschlusses (29,99 mit MwSt)?


Gruß

Holle
Holle 23 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2006, 14:51   #5 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.04.2006
Beiträge: 1
Standard schlechte Karten

Zitat:
Zitat von bugs
hallole..
da haste schlechte karten...das ist halt der nachteil bei den zeitlich befristet abgeschlossenen verträgen:

7.6
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

7.7
Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für 1&1 insbesondere dann vor, wenn der Kunde bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 5.1, 5.3, 5.4, 5.6 oder 8.1 geregelten Pflichten verstößt, trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 5.4 geregelten Anforderungen genügen oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.8
Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.


wenn du keine triftigen gründe gegen 1&1 geltend machen kannst, hilft dir eigentlich nur, sämtliche zahlungen und mahnungen von 1&1 ab sofort zu ignorieren. wenn dir die mahnungen keine grauen haare bereiten, biste deinen vertrag in 3 monaten los...1&1 kündigt dir bei zahlungsverzug relativ schnell aus "wichtigem grund"
grüßle bugs

Schlechte Karten hast Du auch, wenn 1und1 nicht liefern kann. Die berechnen die Grundgebühr bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
Claerchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2006, 16:06   #6 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.10.2006
Beiträge: 1
Reden So kann man bei 1 & 1 vorzeitig aus dem Vertrag !

Hier habe ich einen Tipp für alle ihren DSL Vertrag bei 1& 1 vorzeitig kündigen möchten. Das geht ganz einfach: Nur die Einzugsermächtigung kündigen.
Ich hatte eigentlich gar nicht vor zu kündigen, sondern wollte lediglich per Überweisung bezahlen. Also widerrief ich die Einzugsermächtigung. Anschließend wurde ich in einem Schreiben darauf hingewiesen dass der Widerruf der Einzugsermächtigung zur Kündigung von Seiten 1 & 1 führen könnte. Mir wurde eine Frist eingeräumt um eine erneute Einzugsermächtigung zu erteilen. Nach Ende dieser Frist bekam ich erneut Post, hier war dann erneut die Aufforderung zur Erneuerung der Einzugsermächtigung enthalten. Eine zusätzliche, zehntägige Frist wurde mir dazu eingeräumt. In diesem Schreiben war dann schon ein Kündigungstermin enthalten, für den Fall dass ich keine erneute Einzugsermächtigung erteilen würde.

Habe dann in den sauren Apfel gebissen und doch eine neue Einzugsermächtigung erteilt. Aber für alle die gern ihren 1 & 1 Vertrag vorzeitig auflösen möchten könnte dies ja ein guter Tipp sein!
lassmichinRuhe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2006, 20:45   #7 (permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Koblenz
Beiträge: 54
Standard

Zitat:
Zitat von lassmichinRuhe Beitrag anzeigen
Hier habe ich einen Tipp für alle ihren DSL Vertrag bei 1& 1 vorzeitig kündigen möchten. Das geht ganz einfach: Nur die Einzugsermächtigung kündigen.
Ich hatte eigentlich gar nicht vor zu kündigen, sondern wollte lediglich per Überweisung bezahlen. Also widerrief ich die Einzugsermächtigung. Anschließend wurde ich in einem Schreiben darauf hingewiesen dass der Widerruf der Einzugsermächtigung zur Kündigung von Seiten 1 & 1 führen könnte. Mir wurde eine Frist eingeräumt um eine erneute Einzugsermächtigung zu erteilen. Nach Ende dieser Frist bekam ich erneut Post, hier war dann erneut die Aufforderung zur Erneuerung der Einzugsermächtigung enthalten. Eine zusätzliche, zehntägige Frist wurde mir dazu eingeräumt. In diesem Schreiben war dann schon ein Kündigungstermin enthalten, für den Fall dass ich keine erneute Einzugsermächtigung erteilen würde.

Habe dann in den sauren Apfel gebissen und doch eine neue Einzugsermächtigung erteilt. Aber für alle die gern ihren 1 & 1 Vertrag vorzeitig auflösen möchten könnte dies ja ein guter Tipp sein!
Unter Einbeziehung der Tatsache, das auch hier bis zu 75% der Kosten für die noch ausstehende Laufzeit fällig werden können ;-)
Lythas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2006, 23:20   #8 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.11.2006
Beiträge: 1
Standard

Zitat:
Zitat von Lythas Beitrag anzeigen
Unter Einbeziehung der Tatsache, das auch hier bis zu 75% der Kosten für die noch ausstehende Laufzeit fällig werden können ;-)
Super Tip! Nur würde mich jetzt interessieren, wie warscheinlich es ist, dass 1und1 auf diese 75% beharrt... Im Prinzip haben sie ja nichts in der Hand (also was die Einzugsermächtigung angeht...)

P.S.: Sollte es User geben, die ebenfalls Probleme mit 1und1 haben, bzw. erfolgreich den Vertrag vorzeitig kündigen konnten, bin ich über jeden froh, der mir ein paar tips diesbezüglich geben kann. An alle anderen, macht nicht den gleichen Fehler und lasst die Finger von 1und1!!!
spaflo ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:06 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.2 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.3.0