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Alt 21.08.2008, 00:14   #11 (permalink)
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Der Meinung bin ich ja auch, dass ich auf jeden Fall ein Widerrufsrecht habe. Dabei bleibe ich auch. Ich habe der Telekom untersagt, meinen Port an 1 & 1 weiterzugeben (dass hat die Telekom so vorgeschlagen), ich werde 1 & 1 den Homeserver zurückschicken und sämtliche Zahlungen wiedere zurück holen. Wenn die mir einen Mahnbescheid schicken, lege ich Widerspruch ein.

Dann wird das Gericht 1 & 1 schon erklären, dass auch für sie das deutsche Gesetz gilt.

Außerdem habe ich der Deutschen Telekom u . g. Mail geschickt:
************************************************** ***
Im Jahr 2004 hat die Telekom einen anderen Anbieter verklagt, an öffentlichen Plätzen und Einkaufszentren, etc. zu werben und Recht bekommen.

Ansprechen zu Werbezwecken in Dutschland verboten

1 & 1 hat dies bei mir getan.
**************************************************
Bin mal gespannt, ob die Telekom drauf reagiert. Wer Ärger will mit mir, der kriegt auch welchen.
rainbow774 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2008, 14:02   #12 (permalink)
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Das Untersagen der Portfreigabe ist schon mal gut.

Und abbuchen darf 1&1 nach dem Widerruf auch nichts. Mit diesem ist auch deine Einzugsermächtigung erloschen.

Es würde mich allerdings nicht wundern, wenn es trotzdem passiert...
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Alt 21.08.2008, 15:09   #13 (permalink)
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Klar, die haben ja den Widerruf nicht anerkannt. Also werden sie es tun.

Ist hier die Rechtslage eindeutig oder kann es sein, dass es einen Richter gibt, der 1 & 1 Recht gibt?
rainbow774 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2008, 07:57   #14 (permalink)
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... und du buchst das dann wieder zurück.

Wieso sollte es einen Richter geben, der 1&1 Recht gibt? Ein Richter entscheidet auf Grund der Fakten und wie sie rübergebracht werden...

Und das ist Sache eines Anwaltes.

Wie ich schon geschrieben habe: Sende das alles an den Vorstand von 1&1...
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Alt 22.08.2008, 08:34   #15 (permalink)
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Danke, das werde ich auch tun. Ich habe im Netz gelesen, öffentlich zugängliche Verkehrsflächen sind auch Einkaufspassagen, weil diese nicht einen Verkaufscharakter haben, sondern nur den Durchgang zwischen den Geschäften dienen. 1 & 1 stand vorm Eingang eines Lebensmittelgeschäftes. Als ich dort vorbei ging und angesprochen wurde, konnte ich doch unmöglich mit DSL rechnen, oder?
rainbow774 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2008, 09:00   #16 (permalink)
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Zitat:
1 & 1 stand vorm Eingang eines Lebensmittelgeschäftes. Als ich dort vorbei ging und angesprochen wurde, konnte ich doch unmöglich mit DSL rechnen, oder?
Womit muss mann denn rechnen, wenn man von einem bekanntem Telekommunikationsanbieter angesprochen wird? Der zudem in der Werbung sehr präsent ist?

Aber wir kommen vom Thema ab...
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Alt 22.08.2008, 17:23   #17 (permalink)
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Nein, du verstehst mich nicht richtig. Was ich damit sagen will ist, dass dies überraschend kam und ich überrumpelt wurde,weil ich nicht damit rechnete, einen DSL-Vertrag abzuschließen.... Das meine ich damit. Ausschlaggend ist das Überrumpeltwerden.
rainbow774 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2008, 15:22   #18 (permalink)
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Ehrlich gesagt, habe ich so langsam das Gefühl du suchst nach Gründen...

Unter überrumpelt stelle ich mir was anderes vor.

OK, man hat dich angesprochen... Aber das Endergebnis war der Abschluss eines Vertrages. Also hat man auch dein Interesse geweckt.

Ein einfaches "Nein,Danke" hätte ja gereicht, es wäre nicht zu dem Vertrag gekommen.

Und mit deinem Vertragsabschluss hast du doch auch eine Widerrufsbelehrung erhalten, oder?

***

Selbst in der Online Widerrufsbelehrung steht was von einer Frist von 14 Tagen, warum wohl?

Auch in der Vertragsvereinbarung wir diese Frist erwähnt:

Zitat:
5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
5.1.

1&1 ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
Also wartet 1&1 (und jeder andere ISP auch) die 14 Tage ab. Könnte ja ein Widerspruch kommen...

Das war jetzt zwar alles für Online Verträge, aber für andere Sachen gilt halt dann der § 355.

***

Und die Sache mit dem Profiseller was 1&1 dir geschrieben hat, ist irgendwie ohne Hand und Fuß. Ist der was besonderes?
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Alt 24.08.2008, 09:33   #19 (permalink)
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Standard Nachtrag Profiseller / Kundenberater

1&1 Webhosting*-*Partnerprogramm*-*Vertriebspartner

Profiseller = Onlineshop

Kundenberater = verkauft in Warenhäusern usw.

Also ist die Aussage von 1&1 schon hinfällig...
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Alt 24.08.2008, 10:41   #20 (permalink)
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Habe einen Brief von 1 & 1 bekommen. Sie schreiben, dass der § 312 in Verbrauchermärkten nicht greift. Da ich habe geschrieben habe, ich würde mich weigern die Hardware anzunehmen, bieten sie mir an, gegen 120 Euro die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Also, es ist zwar richtig, dass in Verbrauchermärkten der § 312 BGB nicht greift. Allerdings hat das Geschäft in einer Einkaufpassage stattgefunden. Und da greift dieser sehr wohl.

Außerdem schreibt 1 & 1 noch, dass Verbrauchermärkte dazu da sind, um Geschäfte anzubahnen.

Das hat aber der BGH im Jahr 2004 anders gesehen....

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What shall I do????????????ß
rainbow774 ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
haustürgeschäft, widerruf

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