Alice Arcor Congstar Kabel Deutschland o2 T-Home Versatel Vodafone
Versatel

Zurück   SpeedMeter.de / speed.io Forum > Erfahrungen mit Anbietern > United Internet (1&1/GMX/Schlund)
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 18.01.2008, 12:33   #1 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.12.2007
Beiträge: 7
Standard Evtl. Möglichkeit aus 1&1 DSL vertrag rauszukommen

Hallo !

Ich habe seit einiger Zeit Ärger mit 1&1.
Damals DSL 16000 angefragt - technisch nicht möglich.

Zu Weihnachten Mail: Technische Prüfung OK, DSL 16000 komplett möglich.
Was war DSL 16000 Tarif aber nur DSL 2000 Geschwindigkeit.

Mails an 1&1 sinnlos und keine brauchbaren Antworten.
Widerruf der Vertragsänderung abgelehnt da Tarifwechsel.
Auf meine harten Beschwerden kam dann nix mehr.

Habe dann meinem Lastschrifteinzug widerrufen und nun folgende Mail bekommen:

vielen Dank für Ihre Information.

Wir sind sehr daran interessiert, warum Sie Ihre Bankeinzugsermächtigung
widerrufen und bitten um nähere Gründe.

Ihre Entscheidung bedeutet für Sie, dass wir die 1&1 Dienstleistungen
fristgerecht beenden.
Die Vertragskündigung wird notwendig, da Sie der vereinbarten Zahlart
"Lastschrifteinzug" widersprechen.

Sie sind uns als 1&1 Kunde sehr wichtig. Wir freuen uns, wenn Sie Ihren
Widerruf bis zum [04.02.2008] aufheben und das Vertragsverhältnis
bestehen bleibt.

Gerne hören wir von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

So ganz werde ich nicht schlau, mein Vertrag würde jetzt bis 2009 laufen,
aber in der Mail klingt es doch so, als würden sie mich ohne Bankeinzug schnell loswerden wollen.

Was meint Ihr?
Patrick ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2008, 12:42   #2 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von Pitland
 
Registriert seit: 10.01.2006
Ort: Oberhausen / NRW
Beiträge: 6.018
Standard

Ja, hört sich so an. Liest sich auch so...

Wenn in den AGB nichts anderes steht, müsste das dann als Kündigungsbestätigung zu werten sein.

Es kann allerdings auch sein, das man dir dann eine Rechnung schickt. Aber das würde ja wieder dem obigen Schreiben wiedersprechen...

Am Besten, du wälzt mal die AGB.
__________________
ISP: UM 3play 20000 / Digital TV+
Modem: Motorola SB 5121 E
DL: Power 3-5 dBmV SNR: 35-36 dB UL: Power 38-41 dBmV
Router: Netgear WGR 614 v7 FW: V2.0.23_1.0.23


Fragen bitte ins Forum stellen, PN werden gelöscht...
Pitland ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2008, 13:25   #3 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.12.2007
Beiträge: 7
Standard

Ich habe in den AGBs mal das gefunden:

Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist 1&1 berechtigt den Vertrag, bei einer Restlaufzeit des Vertrages von bis zu 6 Monaten mit einer Frist von 1 Monat, bei einer Restlaufzeit zwischen 6 und 12 Monaten mit einer Frist von 2 Monaten, und bei einer sonstige Restlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.
5.5.

Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für 1&1 insbesondere dann vor, wenn der Kunde

* schuldhaft gegen eine der in den Ziffern A. 4. und 7. geregelten Pflichten verstößt,
* trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in den Ziffer A. 7.7 geregelten Anforderungen genügen,
* oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.

5.6.

Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.


Hieße dann wohl, die würden mich kündigen mit einer Frist von 3 Monaten.
Fraglich wäre dabei noch, ob Punkt 5.5 oder 5.6 dann nicht wieder von denen aufgegriffen wird? Wobei einen Schaden habe ich ja nicht gemacht.

Geändert von Patrick (18.01.2008 um 13:29 Uhr)
Patrick ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2008, 22:29   #4 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 2
Standard Pappe satt

habe genau das selbe problem bloss bei mir ist es bissle anders.
habe bei 1&1 ne anfrage zu nen angebot gemacht die wollt dann gleich meine adresse usw und die adresse wo der anschluss gemacht werden soll dann bankverbindung damit ich das so bekomme und mir überlegen kann . naja e-mail kam hatte sie nicht gelesen dann kam noch eine und die öffnete da stand dann drin ja sie sind jetz kunde bei 1und1 . habe dann nen wiederruf gemacht aber die 14 ztage waren leider rum nun hatten sie abgebucht ich wies es wieder zurück das geld dann bekam ich ein router zugesandt den schickte ich wieder zurück dann enzog ich die genehmigung zum lastschrifteinzugsverfahren die ich ja nie zugelassen habe bzw. unterschrieben habe genau so wie irgendein vertrag . naja damit ich aufn punkt komme nun will 1und 1 von mir für 24 monate die gebühren auf einen schlag.
vwsteffenmd ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2008, 09:51   #5 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von Pitland
 
Registriert seit: 10.01.2006
Ort: Oberhausen / NRW
Beiträge: 6.018
Standard

Hallo und willkommen im Forum,

Zitat:
habe bei 1&1 ne anfrage zu nen angebot gemacht die wollt dann gleich meine adresse usw und die adresse wo der anschluss gemacht werden soll dann bankverbindung damit ich das so bekomme und mir überlegen kann .
so wie sich das liest, hast du keine Anfrage gemacht, sondern ein Angebot weiterbearbeitet und eine Bestellung gemacht...

Zitat:
...naja e-mail kam hatte sie nicht gelesen...
Kein Kommentar.

Zitat:
dann kam noch eine und die öffnete da stand dann drin ja sie sind jetz kunde bei 1und1 .
Ist der normale Weg, wenn die 14 Tage Wiederrufsrecht abgelaufen sind. Bei einem Onlinevertrag genügt eine Bestätigung durch einen Klick... Ist aber auch im Fernabsatzgesetz so geregelt gewesen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz und http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html

Zitat:
naja damit ich aufn punkt komme nun will 1und 1 von mir für 24 monate die gebühren auf einen schlag.
Nun ist guter Rat teuer... Wenn alles so abgelaufen ist, dann bist du rechtlich auch Kunde bei 1&1.

Hast du eine Kopie deiner Anfrage? Etwas schriftliches von 1&1 bekommen?

Gruß, Achim
__________________
ISP: UM 3play 20000 / Digital TV+
Modem: Motorola SB 5121 E
DL: Power 3-5 dBmV SNR: 35-36 dB UL: Power 38-41 dBmV
Router: Netgear WGR 614 v7 FW: V2.0.23_1.0.23


Fragen bitte ins Forum stellen, PN werden gelöscht...
Pitland ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2008, 09:19   #6 (permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 39
Standard

Falls es bei jemanden geklappt hat das er aus dem Vertrag kommt, dann bitte mal melden.
avimen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2008, 23:25   #7 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von Pitland Beitrag anzeigen
Hallo und willkommen im Forum,



so wie sich das liest, hast du keine Anfrage gemacht, sondern ein Angebot weiterbearbeitet und eine Bestellung gemacht...



Kein Kommentar.



Ist der normale Weg, wenn die 14 Tage Wiederrufsrecht abgelaufen sind. Bei einem Onlinevertrag genügt eine Bestätigung durch einen Klick... Ist aber auch im Fernabsatzgesetz so geregelt gewesen.
Fernabsatzgesetz – Wikipedia und § 312b BGB Fernabsatzverträge



Nun ist guter Rat teuer... Wenn alles so abgelaufen ist, dann bist du rechtlich auch Kunde bei 1&1.

Hast du eine Kopie deiner Anfrage? Etwas schriftliches von 1&1 bekommen?

Gruß, Achim
nein habe ich nicht ich habe garnichts bekommen , naja mitlerweile bekam ich nun schon post vom gericht hatte da dann mal einspruch drauf angekreutz und dann kam von 1u1 ein schreiben ob wir das nicht lieber aussergerichtlich klären wollen sind sogar mitn preis runtergegangen...hallo was sind das für xxx??? naja ich mache mich nicht mehr heiss habe telekom und bin zufireden
vwsteffenmd ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.2 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.3.0