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Alt 05.01.2007, 10:51   #1 (permalink)
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Registriert seit: 05.01.2007
Beiträge: 4
Standard DSL Geschwindigkeit und AGB der Anbieter

Ich wundere mich immer wieder, dass die Mehrzahl der Nutzer die Urschen einer zu geringen Geschwindigkeit ihres Anschlusses in erster Linie bei sich suchen. Die Vergleichsmessungen bei speedmeter belegen doch eindeutig, dass die durchschnittliche Istleistung bei allen Anbietern zwischen 20 und 30 % unter der Sollleistung liegt. Die Anbieter wissen dies auch ganz genau und versuchen, in ihren AGB und Anleitungen solche Minderleistungen noch als vertragsgerecht zu bezeichnen. So heißt es bspw. bei Arcor, eine Downloadgeschwindigkeit von knapp über 2000 kbps sei bei einem 6000 kbps Anschluss noch normal. Hier liegt der eigentliche Skandal. Man stelle sich vor, ein Stromanbieter würde erklären, eine beim Kunden anliegende Netzspannung von 120 Volt sei noch vertragsgerecht. Auch der immer wieder gemachte Versuch, eine zu geringe Geschwindigkeit auf die Entfernung zum Verbindungsknoten zu schieben, liegt völlig neben der Sache. Wer eine bestimmte Geschwindigkeit anbietet und verkauft, der hat auch für die technische Machbarkeit am Abnahmeort einzustehen, und wenn das nicht realisierbar ist, dann hat man dies dem Kunden vor Vertragsschluss mitzuteilen. Die antwort auf dieses Verhalten kann nur heißen beschweren und immer wieder beschweren.
Kleberger ist offline  
Alt 05.01.2007, 19:13   #2 (permalink)
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Registriert seit: 05.01.2007
Beiträge: 4
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Hallo Achim !
Es spricht für Deine Treue, dass du Deinen Anbieter Arcor verteidigst. Gleichwohl ist meine Forderung nach Einhaltung der angebotenen und verkauften Bandbreiten selbstverständlich technisch möglich.
AGB ungterliegen einer Inhaltskontrolle und sind nach § 307 BGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unverhältnismäßig benachteiligen. Das ist bei zulässigen Minderleistungen von 50 % und mehr zweifellos der Fall.
Ob das Stromspannungsbeispiel realitätsnah ist, ist doch in diesem Zusammenhang völlig nebensächlich. Es geht allein darum, dass erhebliche Minderleistungen nicht tolerierbar sind.
Gruß Kleberger
Kleberger ist offline  
Alt 06.01.2007, 10:10   #3 (permalink)
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Registriert seit: 05.01.2007
Beiträge: 4
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Eine geringere Bandbreitenqualität mit der Formulierung " bis zu " zu begründen, ist absurd, denn dies würde im Ergebnis bedeuten, dass es mehr oder weniger im Belieben des Anbieters steht, welche Bandbreitenqualität er zur Verfügung stellt. So argumentieren nicht einmal die DSL Anbieter.
Diese Formulierung kann bei verständiger Würdigung auf dem Hintergrund der Gesamtumstände nur bedeuten, dass eine Leitungsqualität zur Verfügung gestellt wird, und zwar am Standort des Kunden, die bei entsprechender Leistungskapazität des Downloadservers die angegebene Downloadkapazität ermöglicht. Sind diese Voraussetzunvgen gegeben, dann muss diese Geschwindigkeit aber auch erreicht werden. Die guten bis sehr guten Testergebnisse einiger Nutzer belegen zum einen, dass die Leistungskapazität der Server von speedmeter vorhanden ist und dass zum anderen die Einhaltung der versprochenen Übertragungskapazitäten auch selbstverständlich technisch möglich ist,und zwar am Standort des Nutzers.

Damit ist aus meiner Sicht alles Notwendige zu diesem Thema gesagt. Selbstverständlich bleibt es jedem Nutzer unbenommen, sich mit einer erheblich geringeren Geschwindigkeit als angegeben zufrieden zu geben und für etwas zu bezahlen, das er gar nicht erhält.
Kleberger ist offline  
Alt 06.01.2007, 13:14   #4 (permalink)
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Registriert seit: 05.01.2007
Beiträge: 4
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Arrogante Überheblichkeit steht Leuten schlecht an, die offensichtlich noch nicht einmal in der Lage sind, einen Text sorgfältig zu lesen geschweige denn zu verstehen.
Leitungsqualität bezog sich auf die Bandbreite und Leistungsqualität auf die Leistungsfähigkeit des Downloadservers.
Übrigens: wer als Moderator den Beitrag eines Forumsnutzers als Quatsch bezeichnet, disqualifiziert sich für diese Funktion. Quatsch ist kein Argument, sondern Ausdruck mangelnden Benehmens.
Kleberger ist offline  
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