Zitat:
Zitat von Pitland Hallo und willkommen im Forum,
so wie sich das liest, hast du keine Anfrage gemacht, sondern ein Angebot weiterbearbeitet und eine Bestellung gemacht...
Kein Kommentar.
Ist der normale Weg, wenn die 14 Tage Wiederrufsrecht abgelaufen sind. Bei einem Onlinevertrag genügt eine Bestätigung durch einen Klick... Ist aber auch im Fernabsatzgesetz so geregelt gewesen. Fernabsatzgesetz – Wikipedia und § 312b BGB Fernabsatzverträge
Nun ist guter Rat teuer... Wenn alles so abgelaufen ist, dann bist du rechtlich auch Kunde bei 1&1.
Hast du eine Kopie deiner Anfrage? Etwas schriftliches von 1&1 bekommen?
Gruß, Achim |
nein habe ich nicht ich habe garnichts bekommen , naja mitlerweile bekam ich nun schon post vom gericht hatte da dann mal einspruch drauf angekreutz und dann kam von 1u1 ein schreiben ob wir das nicht lieber aussergerichtlich klären wollen sind sogar mitn preis runtergegangen...hallo was sind das für xxx??? naja ich mache mich nicht mehr heiss habe telekom und bin zufireden