Habe einen Brief von 1 & 1 bekommen. Sie schreiben, dass der § 312 in Verbrauchermärkten nicht greift. Da ich habe geschrieben habe, ich würde mich weigern die Hardware anzunehmen, bieten sie mir an, gegen 120 Euro die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Also, es ist zwar richtig, dass in Verbrauchermärkten der § 312 BGB nicht greift. Allerdings hat das Geschäft in einer Einkaufpassage stattgefunden. Und da greift dieser sehr wohl.
Außerdem schreibt 1 & 1 noch, dass Verbrauchermärkte dazu da sind, um Geschäfte anzubahnen.
Das hat aber der BGH im Jahr 2004 anders gesehen....
Ansprechen zu Werbezwecken in Dutschland verboten
What shall I do????????????ß