Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 21.08.2008, 00:14   #6 (permalink)
rainbow774
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2008
Beiträge: 11
Standard

Der Meinung bin ich ja auch, dass ich auf jeden Fall ein Widerrufsrecht habe. Dabei bleibe ich auch. Ich habe der Telekom untersagt, meinen Port an 1 & 1 weiterzugeben (dass hat die Telekom so vorgeschlagen), ich werde 1 & 1 den Homeserver zurückschicken und sämtliche Zahlungen wiedere zurück holen. Wenn die mir einen Mahnbescheid schicken, lege ich Widerspruch ein.

Dann wird das Gericht 1 & 1 schon erklären, dass auch für sie das deutsche Gesetz gilt.

Außerdem habe ich der Deutschen Telekom u . g. Mail geschickt:
************************************************** ***
Im Jahr 2004 hat die Telekom einen anderen Anbieter verklagt, an öffentlichen Plätzen und Einkaufszentren, etc. zu werben und Recht bekommen.

Ansprechen zu Werbezwecken in Dutschland verboten

1 & 1 hat dies bei mir getan.
**************************************************
Bin mal gespannt, ob die Telekom drauf reagiert. Wer Ärger will mit mir, der kriegt auch welchen.
rainbow774 ist offline   Mit Zitat antworten