Danke für den Tipp. Von der Agentur hab ich noch nie was gehört...
Also, hätte ich den Vertrag in einem Geschäft abgeschlossen, und wenn es sein Supermarkt gewesen wäre, hätte ich keine Chance. Das sagt auch der § 312 entweder
-Privatwohnung oder Arbeitsplatz
- Freizeitverantstaltung
- öffentliche Verkehrsmitteln
- öffentlich zugängliche Verkehrsfläche
Ich schloss den Vertrag in einer Einkaufspassage bzw. Durchgangsstgraße eines Einkaufszentrums ab und das zählt zur öffentlich zugänglichen Verkehrsfläche. Somit habe ich laut deutschem Gesetz eine 14-tägige Widerrufsfrist, die ich eingehalten habe.
Wieso meint 1 & 1 sie haben ihr eigenen Gesetze?
Ich habe denen etliche Links zugemailt, wo der Gesetzgeber dies so formuliert hat. Der Gesetzgeber wohlgemerkt und nicht die Meinung von Verbrauchern.
Kann mir nicht vorstellen, dass die eine Chance haben, aber mir ist sehr unwohl.... |