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Alt 19.08.2008, 20:11   #5 (permalink)
rainbow774
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Registriert seit: 19.08.2008
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Standard Im Markt

ist keine offene Verkehrsfläche, sondern ein Geschäft.

Außerhalb ist es kein Geschäft, sondern eine öffentlich zugängliche Verkehrsfläche.

Hauptsache ist, ich komm raus aus dem Vertrag.

Meinst du, die bluffen nur oder gehen bis zum Äußersten?

Ich meine, nachdem, was ich im Netz gefunden habe (und das waren Aussagen von Rechtsanwälten und Gerichtsurteile - keine Diskussionsforen), ist doch die Rechtslage klar.

Ich frage mich nur, wieso ein Profiseller das Haustürgeschäft aufheben soll?
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