1 & 1 erkennt Widerruf nicht an Hallo,
am 02.08. schloß ich in einer Einkaufspassage eines Einkaufszentrums einen DSL-Vertrag und widerrief ihn zwei Tage später.
Meiner Meinung nach greift der § 312 BGB "Haustürgeschäfft" (öffentlich zugängliche Verkehrsfläche).
1 & 1 will den Widerruf nicht anerkennen mit der Begründung, ich sei von einem Profiseller beraten worden....
Der Kaufvertrag kam NICHT in einem Geschäft sondern in einer Einkaufspassage zusammen. Ich habe im Netz sehr viele Links gelesen, wo eindeutig hervor geht, dass eine Einkaufspassage unter § 312 BGB fällt.
Wie seht ihr das? |