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Alt 18.01.2008, 14:25   #3 (permalink)
Patrick
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Ich habe in den AGBs mal das gefunden:

Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist 1&1 berechtigt den Vertrag, bei einer Restlaufzeit des Vertrages von bis zu 6 Monaten mit einer Frist von 1 Monat, bei einer Restlaufzeit zwischen 6 und 12 Monaten mit einer Frist von 2 Monaten, und bei einer sonstige Restlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.
5.5.

Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für 1&1 insbesondere dann vor, wenn der Kunde

* schuldhaft gegen eine der in den Ziffern A. 4. und 7. geregelten Pflichten verstößt,
* trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in den Ziffer A. 7.7 geregelten Anforderungen genügen,
* oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.

5.6.

Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.


Hieße dann wohl, die würden mich kündigen mit einer Frist von 3 Monaten.
Fraglich wäre dabei noch, ob Punkt 5.5 oder 5.6 dann nicht wieder von denen aufgegriffen wird? Wobei einen Schaden habe ich ja nicht gemacht.

Geändert von Patrick (18.01.2008 um 14:29 Uhr)
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